Bei Bundestagswahlen können Wähler*innen zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen.
Mit der "Erststimme" wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus seinem Wahlkreis. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Deutschland insgesamt 299.
Die "Zweitstimme" - sie ist trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme: Denn die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. Hier wird die Partei gewählt.
Die Zweitstimmen zählen jedoch nur, wenn Parteien mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Wenn nicht, verfallen die Zweitstimmen.
[Quelle: https://www.bpb.de/mediathek/reihen/bundestagswahlen/599/erst-und-zweitstimme/]