Die Briefwahl zur Bundestagswahl

Die Beantragung der Briefwahl ist bereits 27. Dezember möglich. Der Antrag muss bei der Gemeindebehörde des Hauptwohnsitzortes gestellt werden. Wichtig ist, dass die Unterlagen bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr bei der zuständigen Behörde eingegangen sind.